Insbesondere habe er keine Einsichten betreffend den Vorfall vom 14. Juli 2022 gezeigt und auch dieses Mal behauptet, dass die Bezugsperson gelogen und sein Verhalten völlig verzerrt dargestellt habe. Der Beschwerdeführer sei aktuell kaum in der Lage, aktiv differenzierte Überlegungen zum Thema des eigenverantwortlichen Risikomanagements zu machen, was nach 14 Jahren therapeutischer Massnahme eindeutig auf eine ausgesprochen geringe und unzureichende deliktspezifische Beeinflussbarkeit schliessen lasse. Die kritischen Darstellungen betreffend den 14. Juli 2022 würden nicht von einer unbekannten Person, sondern einer Mitarbeiterin der JVA St. Johannsen stammen.