So habe er etwa beteuert, dass er in der JVA St. Johannsen bereit gewesen sei, eine antiandrogene Behandlung einzunehmen, während dort Gegenteiliges festgehalten sei. Auch habe er angegeben, er habe regelmässig über seine (Alltags-)Sexualität berichtet, was von den Therapeuten der beiden JVAs ebenfalls anders dargestellt worden sei. Betreffend Vorfall vom 14. Juli 2022 habe der Beschwerdeführer keine neuen Angaben machen können. Es sei viel Falsches über ihn berichtet worden. Der Beschwerdeführer habe sich insgesamt motiviert und kämpferisch gezeigt und gleichzeitig wenig zugänglich für deliktrelevante Themen (pag. 106 ff.).