16 schwerdeführer laut JVA hochgradig deliktrelevantes Verhalten gegenüber seiner Bezugsperson in Form von Zuneigung gezeigt habe. Konfrontiert damit habe er ablehnend und entrüstet reagiert und die Rückmeldung weder annehmen noch bearbeiten können. Der Beschwerdeführer habe auch diesmal die Situation deutlich anders geschildert und angegeben, er habe sich sowohl anlässlich des Vorfalls vom 14. Juli 2022 als auch bei der Nachbesprechung korrekt verhalten. Der Beschwerdeführer habe in der aktuellen Exploration verschiedene Einsichten in seine deliktrelevanten Problembereiche aufzeigen können.