Im Ergänzungsgutachten von Dr. med. C.________ vom 8. April 2024 wird zusammengefasst ausgeführt, dass nach dem damaligen Gutachten aus dem Jahr 2021 die Therapeuten der JVA Solothurn und später St. Johannsen die diagnostischen Einschätzungen geteilt hätten. Die Empfehlungen seien in St. Johannsen detailliert umgesetzt worden, der Beschwerdeführer habe in den Übungen zum selbstverantwortlichen Risikomanagement aber keine Lernkurve gezeigt und habe auch nicht auf entsprechende Rückmeldungen reagiert.