All diese Limitierungen würden sich eher ungünstig auf die Legalprognose auswirken. Der Beschwerdeführer sei nicht bereit, eine antiandrogene Medikation einzunehmen. Mit einer solchen könnte die Legalprognose allenfalls leichtgradig verbessert werden. Aus Sicht des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes werde darauf hingewiesen, dass trotz geringer therapeutischer Beeinflussbarkeit und der kritischen Vorfälle gemäss Wissensstand des Referenten noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien (z.B. antiandrogene Medikation, autismusspezifische Therapie etc.), welche gegebenenfalls die Legalprognose verbessern könnten (pag.