In Bezug auf die Zielsetzungen seien die Problembereiche aus dem aktuellsten Gutachten übernommen worden. Beim Beschwerdeführer seien unverändert u.a. folgende Aspekte positiv zu werten: Er habe dahingehend eine realistische Zukunftsperspektive, zeige sich in vielen Bereichen absprachefähig und in Bezug auf gewisse störungsbedingte Defizite einsichtig und bemüht um therapeutische Bewältigung.