Unverändert hätten sich Problembereiche der ASS ([Autis- mus-Spektrum-Störung] z.B. repetitives Fragen stellen bei Verunsicherung zur Rückversicherung, Defizite bezüglich sozialer Interaktionen wie auch hinsichtlich den TOM [Theory of Mind]-Fähigkeiten) gezeigt. Bei den Versuchen, die deliktrelevanten Verhaltensweisen, welche er gegenüber seiner Bezugsperson gezeigt habe, zu bearbeiten, sei der Eindruck entstanden, dass der Beschwerdeführer zum Selbstschutz eine eigene kognitiv verzerrte Realität konstruiere. In Bezug auf die Zielsetzungen seien die Problembereiche aus dem aktuellsten Gutachten übernommen worden.