Der Beschwerdeführer habe diesbezüglich angegeben, dass er damit gerechnet habe, eine Verwahrung für ihn sehr schlimm sei. Der Beschwerdeführer habe weiterhin grundsätzlich gewillt gewirkt, an der Behandlung mitzuwirken, gleichzeitig seien seine Angaben zu allfälligem sexuellem Erleben (Fantasietätigkeit), zu seiner (angeblichen) Ex-Partnerin (aus therapeutischer Sicht sei diese Beziehung nicht plausibel), wie auch zu Wahrnehmungen in den Beziehungsurlauben oberflächlich, undifferenziert und teilweise wenig nachvollziehbar ausgefallen. Unverändert hätten sich Problembereiche der ASS ([Autis- mus-Spektrum-Störung]