15 Grenzüberschreitungen jedoch zugenommen, so dass als ultima ratio ein Bezugspersonenwechsel stattgefunden habe. Im August 2022 sei der Beschwerdeführer darüber informiert worden, dass die Fachkommission keine weiteren Vollzugsöffnungen empfehle, die Massnahme als aussichtslos aufzuheben sei und ein Antrag auf Umwandlung in eine Verwahrung gestellt werden solle. Der Beschwerdeführer habe diesbezüglich angegeben, dass er damit gerechnet habe, eine Verwahrung für ihn sehr schlimm sei.