Der Beschwerdeführer habe ab Juli 2022 zunehmend inadäquate Verhaltensweisen gegenüber seiner Betreuerin gezeigt. Diese habe ihm wiederholt und klar die Grenzen aufgezeigt, worauf sich der Beschwerdeführer zwar einsichtig gezeigt habe, sein inadäquates Verhalten aber nicht habe unterlassen können. Trotz zeitnaher und regelmässiger Problematisierung im Behandlungsteam hätten die