Eine Klärung des Sachverhalts vom 6. November 2019 sei auch durch die JVA nicht möglich, weshalb der Therapeut von der Darstellung des Beschwerdeführers ausgegangen sei. Kurz vor dem Vorfall sei dieser von Drittpersonen anderweitig wegen Lügengeschichten bezichtigt worden, wobei sich die Version des Beschwerdeführers als wahrheitsgetreu herausgestellt habe. Die plausibelste Hypothese sei, dass der Beschwerdeführer am 6. November 2019 tatsächlich einen Test habe machen wollen, ob seine Masche noch funktioniere. Ohne, dass er dabei den ganzen Tatablauf hätte durchziehen wollen.