Der Sachverhalt sei nicht fundiert abgeklärt worden. Trotz der bislang günstigen Entwicklung sei zurzeit von einer eher ungünstigen Legalprognose auszugehen. Der Beschwerdeführer habe im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Besserung seiner Situation (Stabilisierung) erreichen können. Er habe im Berichtszeitraum erneut Fortschritte erzielt, welche sich positiv auf die Legalprognose auswirken würden. Sofern sich der Sachverhalt gemäss JVA St. Johannsen abgespielt habe, sei die Massnahme infolge Aussichtslosigkeit aufzuheben.