Demgegenüber habe der Beschwerdeführer wiederholt behauptet, Dinge nicht bzw. nie so gesagt zu haben. Was der Beschwerdeführer tatsächlich gesagt oder gemeint habe, lasse sich nicht rekonstruieren (amtliche Akten BVD, pag. 3529 inkl. Rückseite). Als Fazit zum Massnahmenvollzug in der JVA St. Johannsen sei festzuhalten, dass diese Phase von 6.5 Jahren mit grossen Schwankungen und diametralen Einschätzungen in verschiedenen Themenbereichen verlaufen sei. Der Beschwerdeführer sei wenig in der Lage gewesen, erlerntes Wissen auf neue Situationen zu übertragen.