26.3 Im Gutachten von Dr. med. C.________ vom 24. Juni 2021 wurde zusammengefasst festgehalten, dass die Fremdanamnesen bislang recht unterschiedlich eingestuft worden seien. Die erheblichen Inkonsistenzen der gutachterlichen Einschätzungen würden deutlich aufzeigen, wie schwierig im vorliegenden Fall eine diagnostische Einschätzung sei und wie schwer Empfehlungen zur Verbesserung der Legalprognose zu machen seien. Die Empfehlungen seien durchgängig widersprüchlich (amtliche Akten BVD, pag. 3478). Der Vollzugsverlauf sei einerseits geprägt von vielen positiven Einschätzungen des Behandlungserfolgs.