Insbesondere die deutliche Zunahme der psychopathischen Kernmerkmale oberflächlicher Charme, pathologisches Lügen, betrügerischmanipulatives Verhalten, mangelnde Schuldgefühle und Reue, geringe Empfindungsfähigkeit, mangelnde Empathie und Verantwortungsübernahme sei beim Beschwerdeführer hochgradig deliktrelevant. Die noch 2018 festgestellten Fortschritte hätten sich als nicht nachhaltig erwiesen, und die damals beschriebenen positiven Entwicklungen auf der Persönlichkeitsebene (soziale Kompetenzen in der