Darauf wird verwiesen (amtliche Akten SID, pag. 71 f.): Mit Ergänzungsgutachten vom 12. Januar 2020 (Vorakten: pag. 3108 ff.) führte Dr. med. C. F.________ aus, sie erachte die Ereignisse vom 06. November 2019 als hochgradig deliktrelevant (Vorakten: pag. 3136). Treffe die Darstellung des MZSJ zu, sei das Vorgehen des Beschwerdeführers nahezu identisch mit den ihm zur Last gelegten Anlassdelikten und müsse auch von hoher Handlungsrelevanz ausgegangen werden (Vorakten: pag.