46 f.). Mit Eingabe vom 8. Dezember 2023 wurde seitens der SID auf eine Duplik verzichtet und es wurde – unter punktuellen Ergänzungen zu den gestellten Beweisanträgen des Beschwerdeführers – auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid und in der Beschwerdevernehmlassung verwiesen (pag. 72). Nach Eingang des eingeholten Gutachtens von Dr. med. C.________ vom 8. April 2024 ergänzte die SID mit Eingabe vom 22. Mai 2024 schliesslich, dass dieses