25.2 Sicherheitsdirektion Im Rahmen der Beschwerdevernehmlassung vom 26. September 2023 ergänzte die SID, es sei mit Blick auf die Vollzugsakten aktenwidrig, wenn der Beschwerdeführer behaupte, die Weiterführung der Massnahme sei im Frühling 2021 nicht im Sinne eines letzten Behandlungsversuchs angeordnet worden. Bezugspersonen seien Angestellte der jeweiligen Vollzugseinrichtung. Inwiefern es falsch sein solle, dass die Mitteilung vom Massnahmenzentrum St. Johannsen gekommen sei, sei daher nicht nachvollziehbar. Der Absender sei im angefochtenen Entscheid sodann konkretisiert worden.