Dass die Empfehlungen gemäss Gutachten aus dem Jahr 2021 nicht vollständig umgesetzt worden seien, sei darauf zurückzuführen, dass die Fortführung der Behandlung im Juli 2022 verhindert worden sei, weshalb heute auch nicht von einem Beurteilungszeitraum 2021-2024 ausgegangen werden könne. Wenn für den Gutachter absehbar gewesen sei, dass die Dauer von zwei Jahren (Verlängerung des Gerichts) nicht ausreiche, um eine Verbesserung der Legalprognose zu erreichen, dann sei umso unverständlicher, dass dem Beschwerdeführer nicht einmal diese Zeit zur Verfügung gestellt worden sei. Die Angaben des Gutachters, wonach anzunehmen sei, der Beschwerdeführer habe am 14. Januar 2022 mehrfach