Unter «Exploration» werde dem Beschwerdeführer sodann zum Vorwurf gemacht, die Themen der Therapie nicht hinreichend dokumentiert zu haben, was aber selbstverständlich nicht in der Verantwortung des Patienten liege. Dass die Empfehlungen gemäss Gutachten aus dem Jahr 2021 nicht vollständig umgesetzt worden seien, sei darauf zurückzuführen, dass die Fortführung der Behandlung im Juli 2022 verhindert worden sei, weshalb heute auch nicht von einem Beurteilungszeitraum 2021-2024 ausgegangen werden könne.