Der Gutachter äussere sich zu dieser ausschlaggebenden Empfehlung aber nicht. Auch dies lasse die Beurteilung des Gutachters als nicht unvoreingenommen erscheinen. Der Gutachter gehe betreffend Ereignisse vom 14. Juli 2022 sodann von den Darstellungen der JVA aus und glaube per se dem Beschwerdeführer nicht. Warum, werde nicht erklärt. Unter «Exploration» werde dem Beschwerdeführer sodann zum Vorwurf gemacht, die Themen der Therapie nicht hinreichend dokumentiert zu haben, was aber selbstverständlich nicht in der Verantwortung des Patienten liege.