Das Gutachten aus dem Jahr 2021 sei nicht mehr aktuell. Es habe sehr wohl eine Entwicklung stattgefunden und der Therapeut des Beschwerdeführers habe denn auch weitere Schritte empfohlen (Ziff. 6. Vernehmlassung SID). Mit Eingabe vom 8. Juli 2024 wurde mit Blick auf das eingeholte ergänzende Gutachten schliesslich zusammengefasst ausgeführt, dass der Beschwerdeführer nichts dafür könne, dass die Bearbeitung des Themas Sexualität erstmals 20 Jahre nach den Anlassdelikten dokumentiert worden sei. Dass sich in Bezug auf den (nicht geklärten) Vorfall vom 6. November 2019 Parallelen zum Tatverhalten vor 20 Jahren gezeigt hätten, seien von Beginn weg bestrittene reine Mutmassungen.