2. Vernehmlassung SID). Die Begegnung mit einer Frau am Bahnhof Biel am 6. November 2019 habe im Jahre 2021 nicht dazu geführt, dass die therapeutische Massnahme als aussichtlos erachtet worden wäre (Ziff. 3. Vernehmlassung SID). Für die Beurteilung, ob die erfolgreiche Weiterführung der Massnahme zu relativieren sei, sei eine Beurteilung von Herrn D.________ nötig (Ziff. 4. Vernehmlassung SID). Die SID weise sodann auf die kontrollierenden Strukturen im Massnahmenvollzug hin. Es werde dabei ausser Acht gelassen, dass der Beschwerdeführer zahlreiche umfangreiche Ausgänge/Urlaube absolviert und sich dabei nie ein Rückfall ereignet habe.