7 therapeutischen Prozess befunden, welcher durch die Verlegung abrupt abgebrochen worden sei. Beim Beschwerdeführer könne offensichtlich nicht angenommen werden, dass eine therapeutische Besserung nicht mehr zu erwarten sei bzw. eine deutliche Verminderung der Gefahr weiterer Taten nicht mehr erreicht werden könne. Bei der Einweisung in das Massnahmenzentrum St. Johannsen im Jahr 2022 sei das Massnahmenziel als erreichbar und die Fortführung der Massnahme als zielführend betrachtet worden. Es bestehe nach wie vor Therapiebedürftigkeit, Therapiefähigkeit und Therapiebereitschaft.