Nachdem die Massnahme im Rahmen der Vollzugsplanung während mehrerer Monate erfolgreich umgesetzt worden sei, seien der KoFako Unterlagen zugestellt worden, welche falsche Angaben über den Beschwerdeführer enthalten würden (konkret E-Mail der damaligen Bezugsperson). Der Beschwerdeführer habe vor oder während der Sitzung der KoFako keine Möglichkeit erhalten, hierzu Stellung zu nehmen. Entsprechend habe die KoFako die Angaben von Frau E.________ gar nicht beurteilen können. Der Therapeut des Beschwerdeführers im Massnahmenzentrum St. Johannsen, Herr D.________, habe die Massnahme sodann als nicht aussichtslos erachtet.