Die Ergänzungen vom 12. Januar 2020 von Dr. med. F.________ zum Gutachten vom 11. Februar 2018 (E. 2.4 des angefochtenen Entscheids) seien in grossen Teilen unschlüssig und nicht richtig, zumal die Gutachterin hinsichtlich des Ereignisses vom 6. November 2019 von der Richtigkeit der bestrittenen und ungeprüften Angaben des Massnahmenzentrums St. Johannsen ausgegangen sei. In Bezug auf E. 2.6 des angefochtenen Entscheids werde auf die Feststellungen von Dr. med. C.________ im Gutachten vom 24. Juni 2021 hingewiesen (S. 58, S. 127, S. 140 des Gutachtens, vgl. S. 8 der Beschwerde [pag. 8]). Die ausstehende Bearbeitung der Thematik Sexualität und Erarbeitung/Kenntnis der Deliktsdynamik sei