6 ten, dass sich die Begegnung mit einer Frau am Bahnhof Biel am 6. November 2019 so zugetragen habe, wie dies durch die Angestellten des Massnahmenzentrums St. Johannsen angegeben worden sei. Der Gutachter habe hierzu festgehalten, dass sich nicht rekonstruieren lasse, was der Beschwerdeführer tatsächlich gesagt oder gemeint habe und zur Glaubwürdigkeit der Informationsquelle finde sich nichts. Die Ergänzungen vom 12. Januar 2020 von Dr. med. F.________