25. Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 25.1 Beschwerdeführer In der Beschwerde vom 11. September 2023 wird betreffend den angefochtenen Entscheid der SID zusammengefasst ausgeführt, dass die Weiterführung der stationären therapeutischen Massnahme im Frühling 2021 nicht im Sinne eines letzten Behandlungsversuches, sondern mit dem konkreten Ziel der bedingten Entlassung aus dem Massnahmenvollzug in ein Wohnheim angeordnet worden sei. Die Ausführungen von E.________, ehemalige Bezugsperson, seien trotz der Stellungnahmen und Richtigstellungen des Beschwerdeführers nicht hinterfragt worden.