Am 13. Juni 2022 habe das Massnahmenzentrum St. Johannsen aufgrund der störungsbedingt risikorelevanten Beeinflussbarkeit des Beschwerdeführers, der kritisch zu beurteilenden Absprachefähigkeit und des noch deutlich ungenügenden individuellen Risikomanagements lockerungsprognostisch lediglich die Progressionsstufe A empfohlen. Am 14. Juli 2022 sei es sodann zu deliktrelevantem Verhalten gegenüber der damaligen Bezugsperson gekommen und auch bei den im Anschluss daran erfolgten Gesprächen habe der Beschwerdeführer kein konstruktives Verhalten gezeigt.