Im März 2021 sei ihm eine «letzte Chance» zur Erreichung der für eine bedingte Entlassung erforderlichen legalprognostischen Verbesserungen gewährt worden, welche er wohl im Wesentlichen störungsbedingt nicht habe nutzen können. Er sei in der JVA sodann durch stark provozierendes, grenzüberschreitendes und plagendes Verhalten in eine Aussenseiterrolle gekommen, so dass Repressalien durch Mitinsassen nicht mehr hätten ausgeschlossen werden können.