Mit Verfügung vom 12. März 2021 ordneten die BVD die Weiterführung der stationären therapeutischen Massnahme an (amtliche Akten BVD, pag. 3304 ff.) und mit Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland wurde die stationäre therapeutische Massnahme – wie bereits erwähnt – bis am 10. Juli 2023 verlängert (amtliche Akten BVD, pag. 3596 ff.). Der Beschwerdeführer wurde daraufhin mit Verfügung vom 28. Januar 2022 in die Grundstufe des offenen Vollzugs des Massnahmenzentrums St. Johannsen verlegt (amtliche Akten BVD, pag. 3698 ff., pag. 3703).