3018 Rückseite). Aufgrund einer Meldung des Massnahmenzentrums St. Johannsen betreffend einen Vorfall vom 6. November 2019 wurde der Beschwerdeführer mit Verfügung der BVD vom 19. November 2019 zwecks Krisenintervention zunächst in ein Regionalgefängnis verlegt und mittels Verfügung der BVD vom 17. Dezember 2019 per 19. Dezember 2019 in den geschlossenen Massnahmenvollzug der Justizvollzugsanstalt (JVA) Solothurn zurückversetzt (amtliche Akten BVD, pag. 3040 ff., pag. 3080 ff.). Mit Verfügung vom 12. März 2021 ordneten die BVD die Weiterführung der stationären therapeutischen Massnahme an (amtliche Akten BVD, pag.