3611 ff.). In Bezug auf die Vollzugsgeschichte ist in aller Kürze festzuhalten, dass sich der Beschwerdeführer ab dem 30. April 2013 im Massnahmenzentrum St. Johannsen befand, wo ihm schrittweise Lockerungen gewährt wurden (vgl. etwa amtliche Akten BVD, pag. 1819 ff., pag. 1940 ff., pag. 1975 inkl. Rückseite, pag. 1999 ff., pag. 2264 inkl. Rückseite, pag. 2376 ff.). Ab dem 25. Juli 2019 befand er sich in der Progressionsstufe B, ging einmal wöchentlich einer unbegleiteten Freizeitbeschäftigung nach und bezog ab Oktober 2019 zwölfstündige, unbegleitete Beziehungsurlaube (amtliche Akten BVD, pag.