15. Mit Verfügung vom 10. April 2024 wurde den Parteien eine Kopie des Verlaufsgutachtens zugestellt und gleichzeitig eine Frist zur Einreichung allfälliger Ergänzungsfragen angesetzt (pag. 209 f.). Die Parteien verzichteten auf die Einreichung bzw. Stellung von Ergänzungsfragen (pag. 214, 218 f.). 16. Mit Verfügung vom 6. Mai 2024 wurde den Parteien Gelegenheit geboten, innert Frist eine Stellungnahme zum Gutachten bzw. zum Verfahrensgegenstand einzureichen (pag. 221 f.).