5. Gestützt auf diese Eingabe wurde am 12. September 2023 das vorliegende Beschwerdeverfahren eröffnet und die SID aufgefordert, innert Frist eine Stellungnahme zur Beschwerde und den gestellten Beweisanträgen sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 43 f.). 6. Mit Schreiben vom 26. September 2023 beantragte die SID mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde und der gestellten Beweisanträge. Zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde kein Antrag gestellt (pag. 46 ff.).