4. Am 11. September 2023 erhob A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer), nach wie vor vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 8. August 2023 und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.): 1. Ziff. 1 des Beschwerdeentscheids vom 8. August 2023 sei aufzuheben, und die stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB sei umgehend fortzuführen. 2. Die Verfahrenskosten des vor der Sicherheitsdirektion durchgeführten Beschwerdeverfahrens 2023.SIDGS.248 seien vom Kanton Bern zu tragen.