2. Dagegen erhob A.________, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 13. März 2023 Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion (SID) des Kantons Bern, wobei er um Aufhebung der Dispositivziffer 1 der angefochtenen Verfügung, umgehende Fortführung der stationären therapeutischen Massnahme sowie Gewährung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung seines Rechtsvertreters als amtlichen Anwalt ersuchte (amtliche Akten SID, pag. 22 ff.). 3. Mit Entscheid vom 8. August 2023 wies die SID die Beschwerde ab, wobei das gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege teilweise gutgeheissen wurde (amtliche Akten SID, pag. 67 ff.).