I. Prozessgeschichte 1. Mit Verfügung vom 8. Februar 2023 hoben die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend BVD) die stationäre therapeutische Massnahme von A.________ wegen aussichtsloser Führung auf und stellten fest, dass keine zu vollziehende Reststrafe mehr vorliegt (amtliche Akten SID, pag. 1 ff.).