Dem Beschuldigten steht monatlich ein Nettoeinkommen von CHF 5'500.00 zur Verfügung. Dabei handelt es sich gemäss seinen Aussagen um den monatlichen Nettolohn ohne Anteil des 13. Monatsgehalts (pag. 88 Z. 28). Das jährliche Nettoeinkommen des Beschuldigten (inkl. 13. Monatslohn) beträgt damit CHF 71'500.00 und das monatliche Einkommen rund CHF 5'958.00. Entsprechend erachtet die Kammer eine Tagessatzhöhe von CHF 150.00 als angemessen (Einkommen von monatlich CHF 5'958.00, abzüglich Pauschalabzug von 20 %, dividiert durch 30, auf CHF 10.00 abgerundet).