So wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12. Juli 2018 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je CHF 130.00 und einer Verbindungsbusse von CHF 1'950.00 verurteilt (pag. 163 f.). Dem ADMAS-Auszug ist aufgrund dieser Verurteilung die entsprechende Administrativmassnahme zu entnehmen. Weiter geht aus dem ADMAS-Auszug hervor, dass der Beschuldigte bereits im Oktober 2016 wegen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit (leichter Fall) verwarnt werden musste (pag.