16 Die VBRS-Richtlinien empfehlen grobe Verkehrsverletzungen durch Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 25 bis 29 km/h innerorts mit einer Strafe von 25 Strafeinheiten zu sanktionieren (S. 22 der VBRS-Richtlinien). Der Beschuldigte hat die Geschwindigkeit von 50 km/h innerorts um netto 28 km/h überschritten, was im oberen Bereich dieser Bandbreite von 25 bis 29 km/h liegt. Der Beschuldigte schuf aber durch sein Handeln keine konkrete, sondern «bloss» eine erhöht abstrakte Gefahr.