Die Kammer verneinte die Rücksichtslosigkeit im Urteil SK 17 81 vom 18. Mai 2017. Dabei ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h, welche innerorts kurz vor dem Ortsausgang vollzogen wurde, wobei die Signalisation, mit der die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben wurde, bereits sichtbar war. Zudem berücksichtigte die Kammer den einwandfreien automobilistischen Leumund, die Ortskenntnis des Beschuldigten und die Strassenverhältnisse (es befand sich einzig ein Wohnhaus mit überblickbarer Ausfahrt und eine Sägerei an der Strasse).