12 guten Ausbaus und der Übersichtlichkeit optisch als Ausserortsstrecke erschien, die Sicht- und Witterungsverhältnisse ideal waren sowie geringer Verkehr herrschte (Urteil des Bundesgerichts 6B_661/2016 vom 23. Februar 2017 E. 1.2.1 mit Hinweisen). Die Kammer verneinte die Rücksichtslosigkeit im Urteil SK 17 81 vom 18. Mai 2017.