Der Beschuldigte fuhr vor dem Scheitelpunkt der Unterführung ab Videobeginn einige Sekunden 75 km/h (ab Minute 00:06 der Videoaufnahme der Geschwindigkeitsmessung der Kantonspolizei Bern, pag. 37), im Scheitelpunkt dann die gemessenen 81 km/h (Minute 00:09) und bei Minute 00:12 noch 64 km/h. Auf die Frage, weshalb er abgebremst habe, führte der Beschuldigte aus, dass dies ein eigener Entschluss gewesen sei, weil er sich nicht sicher gewesen sei. Er habe den Radar erst nach dem Abbremsen realisiert. Er habe aus Eigeninitiative abgebremst (pag. 91 Z. 4 ff.). Der Zeuge G.___