Im Moment, in dem der Beschuldigte zuerst mit 75 km/h und später mit 81 km/h gefilmt wurde, hatte er das erwähnte Signal somit bereits seit ca. 200 bzw. 400 Meter passiert (vgl. die Meterangaben auf der Videoaufnahme der Kantonspolizei Bern). Schliesslich kann auch dem Argument der Verteidigung vor erster Instanz, wonach der Beschuldigte von einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausgegangen sei (vgl. pag. 96), nicht gefolgt werden. Der Beschuldigte gab nie an, gedacht zu haben, das Signal «Höchstgeschwindigkeit 60 km/h» rechts der Fahrspur in Richtung J.________ würde auch für seine Fahrspur gelten.