Das angesprochene Signal «Höchstgeschwindigkeit 60 km/h» unterhalb des Signals «Autobahn» steht nämlich vor der Stelle, an der es «hinunter» in die Unterführung geht. Zudem ist das Signal aus der Fahrtrichtung, aus welcher der Beschuldigte herkam, bereits weit vorher erkennbar, namentlich bereits kurz nach dem hiervor erwähnten Fussgängerstreifen resp. kurz nach der ersten der hiervor beschriebenen zwei Ampelanlagen. Im Moment, in dem der Beschuldigte zuerst mit 75 km/h und später mit 81 km/h gefilmt wurde, hatte er das erwähnte Signal somit bereits seit ca. 200 bzw. 400 Meter passiert (vgl. die Meterangaben auf der Videoaufnahme der Kantonspolizei Bern).