9 glichen habe sowie aufgrund fehlender Geschwindigkeitsbeschränkung von einer Höchstgeschwindigkeit von 70 oder 80 km/h ausgegangen. Diese Aussagen überzeugen nicht. So sind die Verhältnisse mit verschiedenen Verzweigungen und Einfahrten insgesamt und besonders für Ortsunkundige unübersichtlich, zudem ist der auf der D.________(Strasse) verlaufende Fahrradweg klar erkennbar. Sodann entspricht es nicht der allgemeinen Lebenserfahrung und erscheint daher sehr unwahrscheinlich, dass ein «Vielfahrer» resp.