Auch die Geschwindigkeitsbeschränkung sei dort nicht klar beschildert. Da er auf seinem Arbeitsweg ähnliche Schnellstrecken fahre, sei er davon ausgegangen, dass die gleiche Geschwindigkeitsbeschränkung gelte. Es gebe dort auch keine Trottoirs (pag. 39 Z. 38 ff.). Abweichend von seinen Angaben gegenüber der Polizei anlässlich seiner Anhaltung (pag. 2), gab er nun an, dass er überhaupt keine Eile gehabt habe (pag. 39 Z. 51). Es sei ihm im ersten Moment auch nicht klar gewesen, weshalb er von der Polizei angehalten werde, er habe gedacht, es sei einfach eine Kontrolle (pag. 39 Z. 51 ff.).