Dementsprechend habe er nach dem Befahren der Kreuzung bzw. bei der Einfahrt in die Unterführung auf 75 km/h und bis zum Scheitelpunkt der Unterführung auf die gemessene Geschwindigkeit von 81 km/h beschleunigt. Parallel zur kurzen Beschleunigung habe er auf der in Richtung Autobahn abgehenden Fahrspur die dort signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h wahrgenommen, sei bezüglich der geltenden Höchstgeschwindigkeit unsicher geworden, habe sofort reagiert und bis zum Erreichen der Fläche und ohne Erkennen der Polizeikontrolle und/oder des Lasergeräts bereits wieder auf 64 km/h abgebremst.