Dementsprechend beschleunigte er nach dem Befahren der Kreuzung bzw. bei der Einfahrt in die Unterführung auf 75 km/h (1. Messung, Distanz 263m) und bis zum Scheitelpunkt der Unterführung auf die gemessene Höchstgeschwindigkeit von 81 km/h (2. Messung, Distanz 191.1m). Parallel zur Beschleunigung nahm er auf der in Richtung Autobahn abgehenden Fahrspur die dort signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h wahr, wurde bzgl. der geltenden Höchstgeschwindigkeit unsicher, reagierte und bremste bis zum Erreichen der Fläche und noch ohne Erkennen der Polizeikontrolle